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Einreisebestimmungen ab dem 01.12.21

Internationale Reisende müssen ab Dezember 2021 keinen PCR-Test vor Ort in Chile vornehmen, sofern sie über eine Auffrischungsimpfung verfügen. Hierdurch entfällt auch die Quarantäne-Pflicht bis Vorlage des negativen Ergebnisses. Ebenso werden weitere Flughäfen für den internationalen Reiseverkehr geöffnet.

Einreisebestimmungen ab dem 01.12.21

Chile öffnet sich weiter für den internationalen Reiseverkehr. Nach den Lockerungen der pandemiebezogenen Maßnahmen in den vergangenen Monaten, erleichtern sich die Einreisebedingungen nun erneut. Ab Dezember 2021 gelten folgende Bestimmungen für geimpfte, internationale Reisende:

  • Reisende müssen den Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff erbringen. Bei einer erfolgten Auffrischungsimpfung innerhalb der letzten sechs Monate entfällt die obligatorische PCR-Testung vor Ort in Chile sowie die anschließende Quarantäne-Pflicht bis Vorlage des Ergebnisses. Kinder unter zwei Jahren sind von dieser Auflage ausgenommen.
  • Die Validierung des Impfzertifikats benötigt ca. einen Monat und wird digital bei dem Gesundheitsministerium beantragt.
  • Maximal 72 Stunden vor Reiseantritt ist ein PCR-Test zu erfolgen. Ein negativer Befund sowie ein unterzeichnetes Gesundheitszertifikat („C19“) sind in Chile vorzuzeigen.
  • Es wird eine Reiseversicherung mit Corona-Schutzbrief mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 US$ vorausgesetzt.
  • Während der ersten 14 Reisetage sind Reisende zu einer regelmäßigen digitalen Selbstauskunft bezüglich ihres gesundheitlichen Befindens verpflichtet.
  • Bestimmte Regionen des Landes halten nach wie vor gesonderte Einreisebedingungen aufrecht. Die Osterinsel / Rapa Nui ist für Besucher*innen weiterhin nicht zugänglich. Die Regionen Magallanes (u.a. Punta Arenas, Puerto Natales) und Aysén (u.a. Coyhaique) sowie die Provinz Palena verlangen zum aktuellen Zeitpunkt noch einen negativen PCR-Befund kurz vor Ankunft. Unter Umständen werden diese Auflagen zeitnah auslaufen.
  • Die Einreise auf dem Luftweg kann ab dem 01.12.21 neben Santiago nun auch über die Flughäfen von Iquique, Antofagasta und Punta Arenas erfolgen.

Die Aufhebung der PCR-Testung bei Ankunft in Chile und anschließende Quarantäne-Pflicht vereinfacht für Reisende mit erfolgter Auffrischungsimpfung erheblich die Einreise. Auch die Öffnung weiterer Flughäfen für den internationalen Reiseverkehr stellt eine spürbare Lockerung der Auflagen dar. Weitere Anpassungen der Reisebestimmungen werden von den chilenischen Behörden fortwährend evaluiert.

 

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu den aktuellen Einreisebestimmungen und stellen Unterstützung im Umgang mit den Regularien bereit. Kontaktieren Sie uns auf Wunsch über unser Kontaktformular.

 

* Die hier aufgeführten Informationen beruhen auf den offiziellen Angaben der chilenischen Behörden und unserem aktuellen Kenntnisstand. Sie sind jedoch nicht rechtlich bindend. Mögliche kurzfristige Änderungen sind zu berücksichtigen.